Bei explosionsgeschützten Motoren mit Druckfester Kapselung Ex db eb darf die explosionsfähige Atmosphäre im Innern der Maschine zwar zünden, doch darf die Explosion nicht nach außen dringen. Die außenliegende explosionsfähige Atmosphäre bleibt von der inneren Explosion unberührt.
Das Gehäuse darf demnach weder reißen noch anderweitig brechen. Die Explosion darf nicht durch konstruktiv notwendige Spalten oder Kriechwege nach außen dringen. Die Temperaturen des Außengehäuses dürfen auch im Falle einer inneren Explosion die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten, um dadurch eine Zündung der außenliegenden explosionsfähigen Atmosphäre zu vermeiden.
Sowohl das Gehäuse als auch alle umschließenden Teile und deren Verbindungselemente müssen der Zündschutzart Druckfeste Kapselung entsprechen. Das heißt, bei einer Explosion im Innern dürfen sich die Teile nicht verformen oder anderweitig beschädigt werden, wodurch ein weiterer Betrieb des Elektromotors unmöglich wäre.
Außerdem müssen alle Spalten und Fugen entsprechend der Explosionsgruppe zünddurchschlagssicher sein.
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