13.02.2020
Neue Mindestwirkungsgradregelung
Ab dem 01.07.2021 gilt für:
-
Alle Standardmotoren
-
Alle ATEX-Motoren
- ausgenommen Ex-eb (früher EExe
= erhöhte Sicherheit)
-
Alle Brandgasmotoren bis F400
-
Alle Bremsmotoren
von 0,75 bis 1000 KW in 2, 4, 6 und 8polig müssen mindestens der Energieklasse IE 3 entsprechen.
-
Alle Standardmotoren
-
Alle ATEX-Motoren
- ausgenommen Ex-eb (früher EExe
= erhöhte Sicherheit)
-
Alle Brandgasmotoren bis F400
-
Alle Bremsmotoren
von 0,12 KW bis <0,75 KW in 2, 4 und 6polig müssen mindestens der Energieklasse IE 2 entsprechen.
Die Sonderregelung „IE 2 am Umrichter…“ endet zum 01.02.2021.
Ab dem 01.07.2023 gilt für:
-
Alle Ex-eb- Motoren (früher EExe = erhöhte
Sicherheit)
-
Alle Einphasen-Motoren ab 0,12 KW (Wechselstrom)
von 0,12 bis 1000 KW in 2, 4, 6 und 8polig müssen mindestens der Energieklasse IE 2 entsprechen.
-
Alle Standardmotoren
-
Alle Brandgasmotoren bis F400
von 75 und 200 KW in 2, 4 und 6polig müssen mindestens der Energieklasse IE 4 entsprechen.
Neudefinitionen und Erläuterungen:
- TEAO-Motoren sind keine Ausnahmen mehr. Ab 01.07.2021 unterliegen sie der Verordnung. Wirkungsgrade sind entsprechend den Standardmotoren einschließlich der IE4 Erweiterung für 75 – 200KW.
- Motoren für Aussetzbetrieb, die nicht ausschließlich für den reinen Aussetzbetrieb konstruiert wurden, sind betroffen, wenn sie im Dauerbetrieb laufen könnten.