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05.09.2016

Anpassung der Energieeffizienzklassen

Ab Januar 2017 ändern sich die Vorgaben für die Energieeffizienzklassen.

Ab dem 01. Januar 2017 dürfen Elektromotoren mit den Leistungen zwischen 0,75 kW und 375 kW nur noch in der Energieeffizienzklasse IE3 verkauft werden. In der Energieeffizienzklasse IE2 ist der Verkauf der Motoren nur mit Drehzahlenregelung erlaubt. Seit 2015 wurde die Regelung für IE3-Motoren in den Leistungen ab 7,50 kW angewandt. Damit tritt die dritte Stufe der EU-Normenreihe EN 50598 in Kraft.
Von der Europäischen Union wurden 2011 Mindestanforderungen in der Energieeffizienz definiert, die ein Standard-Elektromotor erfüllen muss. Diese wurden in einem mehrstufigen Modell in den letzten Jahren umgesetzt, welche in der dritten Stufe gipfeln. Mittlerweile wurden die Mindestanforderungen von Standardmotoren auf Antriebssysteme ausgeweitet.