Unter den EU MEPS Anforderungen werden die Mindestwirkungsgrade für Elektromotoren aufgeführt. Diese Anforderungen basieren auf der Verordnung EG 640/2009 mit ihrer Ergänzung (EU) Nr. 4/2014.
Seit dieser Verordnung dürfen im Europäischen Markt keine Elektromotoren mit dem Wirkungsgrad IE 1 in Umlauf gebracht werden. Die Verordnung sah einen dreistufigen Plan vor, die von 2011 bis 2017 nacheinander in Kraft getreten sind.
Inzwischen sind die Vorgaben im Ökodesign bis 2023 weiterentwickelt worden.