01.07.2021
Neue Energieverordnung
IE 2 und IE 3
Ab ab dem 01.07.2021 gilt die neue Energieverordnung für Elektromotoren.
(EU) 2019/1781 tritt in Kraft
Heute tritt die neue geltende Fassung (EU) 2019/1781.
Das bedeutet folgende Änderungen für Elektromotoren:
- Drehstrommotoren 0,12kw bis 0,75kW müssen mindestens den Wirkungsgrad IE 2 aufweisen
- Drehstrommotoren 0,75kW bis 1000kW müssen mindestens den Wirkungsgrad IE 3 aufweisen
- die bis dato gültige Ausnahmeregelung, dass IE 2-Motoren mit Umrichter betrieben werden dürfen, entfällt
- 8polige Motoren fallen nun ebenfalls unter die neue Verordnung
- Bremsmotoren und Brandgasmotoren fallen unter die neue Verordnung
In einem zweiten Schritt wird ab dem 01.07.2023 die Wirkungsgradklasse IE 4 eingeführt. Diese gilt ab diesem Tag für alle 2-, 4- und 6-poligen Drehstrommotoren im Leistungsbereich 75,0kw bis 200,0kW.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Bestimmungen als Download.
Mindestwirkungsgrade
Seit 2011 gelten die gesetzlichen Vorgaben zu den Mindestwirkungsgraden.
- seit 16.06.2011 müssen neue Motoren ab 0,12 kW mindestens dem Wirkungsgrad
IE 2 entsprechen; 0,06 kW - 0,09 kW dürfen weiterhin den Wirkungsgrad IE1 haben
- seit 01.01.2015 müsen neue Motoren im Leistungsbereich 7,50 kW -
375 kW mindestens IE 3 entsprechen oder als IE 2 mit Frequenzumrichter betrieben
werden
- seit 01.01.2017 müssen neue Motoren im Leistungsbereich 0,75 kW -
7,50 kW mindestens IE 3 entsprechen oder als IE 2 mit Frequenzumrichter
betrieben werden
- ab 01.07.2021 müssen neue Motoren im Leistungsbereich ab 75,0 kW
mindestens IE 4 entsprechen; Brandgasmotoren und Ex de - Motoren müssen
mindestens IE 2 entsprechen, Bremsmotoren müssen ab 0,75 kW mindestens
IE 3 entsprechen
- ab 01.07.2023 müssen EExe-Motoren mindestens dem Wirkungsgrad IE 2 entsprechen
Für Fragen zum neuen Ökodesign für Elektromotoren steht Ihnen unser Team gerne beratend zur Verfügung.
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