ATEX steht für frz. Atmosphères Explosives, dt. explosionsgefähredete Bereiche / explosionsfähige Atmosphäre.
Die ATEX-Richtlinien der Europäischen Union regulieren den Handel mit explosionsgeschützten Geräten und Motoren. Die erste Richtlinie wurde 1994 als 94/9/EG beschlossen und in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt. Diese Richtlinie wurde inzwischen durch 2014/34/EG (ATEX) ersetzt und erweitert. Sie regelt das Inverkehrbringen explosionsgeschützter Motoren, Anlagen und Geräte durch Hersteller und Importeure.
Die Richtlinie 1999/92/EG richtet sich an Betreiber explosionsgeschützter Anlagen. Sie definiert Mindestanforderungen an Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen.
Explosionen können immer dann auftreten, wenn Sauerstoff, ein brennbarer Stoff und eine Zündquelle zusammenkommen. Brennbare Stoffe können Gase, Stäube oder Nebel sein, die gewollt oder ungewollt in der Atmosphäre auftreten. Eine Zündquelle kann unter anderem eine heiße Oberfläche des Motors sein, ein Funke oder Lichtbogen. Je nachdem, wie häufig oder wahrscheinlich eine explosionsfähige Atmosphäre auftritt, werden sie in verschiedene Zonen eingestellt. Gemäß den Zonen müssen Elektromotoren entsprechend gegen Explosionen geschützt werden. Dies beinhaltet vor allem eine Temperaturüberwachung und ein Überhitzschutz.