Wirkungsgradklassen
Veraltete Wirkungsgradklassen
1998 wurden zwischen der Europäischen Kommission und der CEMEP (Europäischer Verband der Antriebstechnik) drei Wirkungsgradklassen definiert. Diese galten für den Leistungsbereich 1,10 kW - 90,0 kW. Die Einhaltung der Wirkungsgradklassen basierte auf der freiwilligen Selbstverpflichtung.
- EFF3 - niedriger Wirkungsgrad
- EFF2 - verbesserter Wirkungsgrad
- EFF1 - erhöhter Wirkungsgrad
IE-Code
Die Wirkungsgradklassen wurden überarbeitet und neu definiert. Der Leistungsbereich wurde erweitert und gilt nun für 0,12kW - 1000 kW. Die Wirkungsgradklasse wird abgekürzt mit IE (International Efficiency).
- IE 1 - Standard Efficiency
- IE 2 - High Efficiency
- IE 3 - Premium Efficiency
- IE 4 - Super Premium Efficiency
Die Zählweise erfolgt nun aufwärts, so dass die Entwicklung in der Verbesserung des Wirkungsgrades genauer nachverfolgt werden kann. IE 2 entspricht der alten Definition EFF1. IE 3 hat die alte Methode bereits überholt. IE 4 trat 2021 in Kraft. Vereinzelt ist IE 5 ebenfalls bereits erhältlich.
Die Wirkungsgradklassen gemäß IEC 60034-30 gelten für Niederspannungs-Drehstrommotoren mit Käfigläufer und folgenden Eigenschaften:
- Bemessungsspannungen bis 50 V bis 1000 V, 50 Hz und 60 Hz
- Bemessungsleistungen von 0,12 kW bis 1000 kW
- Polzahl 2, 4, 6 oder 8
- Bemessen für Dauerbetrieb (S1) oder nahezu Dauerbetrieb
- geeignet für direktes Einschalten am Netz
- geeignet für die in IEC 60034-1 definierten Umgebungsbedingungen (-20°C - +60°C, max. 4000m über NN)
Die Bauform der Elektormotoren ist dabei unerheblich.
Derzeit ausgenommen von der Regel sind
- Polzahl 10 und höher
- Polumschaltbare Motoren
- Gleichstrommotoren
- Motoren, die vollständig in eine Maschine eingebaut sind (Pumpen, Lüfter)
- Motoren mit integriertem Frequenzumrichter
- Unterwassermotoren
- Explosionsgeschützte Motoren
Sondermotoren können zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls Mindestwirkungsgraden unterliegen.
Neue Bestimmungen seit Juli 2021
Seit Juli 2021 greift die nächste Stufe der Mindestwirkungsgradgrenzen. Seit diesem Zeitpunkt fallen auch Bremsmotoren und Brandgasmotoren unter die gesetzliche Regelung. Seit 2023 ist der neue Wirkungsgrad IE 4 für eintourige Drehsrommotoren in 2-, 4- und 6polig im Leistungsbereich 75,0kW bis 200,0kW eingeführt.
Entwicklung der Mindestwirkungsgrade
Seit 2011 gelten die gesetzlichen Vorgaben zu den Mindestwirkungsgraden.
- seit 16.06.2011 müssen neue Motoren ab 0,12 kW mindestens dem Wirkungsgrad IE 2 entsprechen; 0,06 kW - 0,09 kW dürfen weiterhin den Wirkungsgrad IE1 haben
- seit 01.01.2015 müsen neue Motoren im Leistungsbereich 7,50 kW - 375 kW mindestens IE 3 entsprechen oder als IE 2 mit Frequenzumrichter betrieben werden
- seit 01.01.2017 müssen neue Motoren im Leistungsbereich 0,75 kW - 7,50 kW mindestens IE 3 entsprechen oder als IE 2 mit Frequenzumrichter betrieben werden
- seit 01.07.2021 müssen neue Motoren im Leistungsbereich ab 75,0 kW mindestens IE 4 entsprechen; Brandgasmotoren und Ex de - Motoren müssen mindestens IE 2 entsprechen, Bremsmotoren müssen ab 0,75 kW mindestens IE 3 entsprechen
- ab 01.07.2023 müssen EExe-Motoren mindestens dem Wirkungsgrad IE 2 entsprechen